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Nach §3 Abs. 3 Nr. 2b der neuen Röntgenverordnung muss jede Röntgeneinrichtung, die erstmals in Betrieb geht, mit einer "Vorrichtung zur Anzeige der Strahlenexposition des Patienten" ausgestattet sein. Gemäß Sachverständigenrichtlinie vom 27.08.03 müssen bereits betriebene Röntgeneinrichtungen unter anderem dann nachgerüstet werden, wenn:
Als komfortable Lösung zur Erfassung der Strahlenexposition des Patienten bei der Röntgenuntersuchung bieten wir Ihnen das Wellhöfer Kermax IDP Dosis-Flächen-Produkt-Meßgerät. Es besitzt eine rechteckige, transparente, hochempfindliche Ionisationskammer und ist für Kinderradiologie geeignet (DAP-Auflösung > 0,01 µGym²).